Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der conTZept Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG (Stand: 13.09.2021)


Sehr geehrter Kunde, wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der
conTZept Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG. Wir freuen uns, dass Sie sich für
eines unserer Angebote entschieden haben. Zum Schutze Ihrer Interessen als
Kunden und unserer Interessen als Dienstleister gibt es die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
Bitte lesen Sie sich diese vor der Auftragsvergabe genau durch. Falls Sie Fragen
haben oder Unklarheiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Da unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund der vielen
unterschiedlichen Verträge, die unsere Kunden mit uns schließen können, sehr umfangreich sind,
haben wir für Sie ein Inhaltsverzeichnis voran gestellt:


Inhaltsverzeichnis
TEIL I ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
TEIL II ERBRINGUNG VON REPARATURLEISTUNGEN (WERKVERTRAG)
§ 2 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen
§ 4 Leistungszeit
§ 5 Haftung für Mängel
§ 6 Haftung für Schaden
§ 7 Verjährung eigener Ansprüche
TEIL III ERBRINGUNG VON WARTUNGSLEISTUNGEN (WERKVERTRAG)
§ 8 Vertragsgegenstand
§ 9 Angebot und Vertragsschluss
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
§ 12 Haftung für Mängel
§ 13 Haftung für Schäden
§ 14 Verjährung eigener Ansprüche
TEIL IV VERKAUF VON SACHEN (KAUFVERTRAG)
§ 15 Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
§ 16 Preise und Zahlungsbedingungen
§ 17 Leistungszeit, Gefahrübergang
§ 18 Haftung für Mängel
§ 19 Haftung für Schaden
§ 20 Eigentumsvorbehalt
§ 21 Verjährung eigener Ansprüche
TEIL V VERMIETUNG VON SACHEN (MIETVERTRAG)
§ 22 Mietgegenstand
§ 23 Mietpreis
§ 24 Vertragsdauer, Rücktritt, Stornierung
§ 25 Haftung für Mängel, Schadensersatz
§ 26 Pflichten des Mieters
§ 27 Haftung des Mieters
§ 28 Rückgabe der Mietsache
TEIL VI TECHNISCHER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
§ 29 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
§ 30 Preise und Zahlungsverpflichtungen
§ 31 Leistungszeit
§ 32 Leistungen
§ 33 Pflichten des Auftraggebers
§ 34 Haftung für Mängel
§ 35 Haftung für Schaden
§ 36 Verjährung eigener Ansprüche
TEIL VIIWIDERRUFSRECHT
§ 37 Allgemein
§ 38 Widerrufsbelehrung
§ 39 Widerrufsfolgen
TEIL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 40 Form von Erklärungen
§ 41 Datenschutz
§ 42 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand


TEIL I ALLGEMEINER TEIL
§ 1 Geltungsbereich – Vertragsgegenstand
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Erbringung von
Reparaturleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Auftraggeber geschlossenen
Vertrages (Teil II), für alle von uns zu erbringenden Wartungsleistungen nach
Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages (Teil III), für den
Verkauf beweglicher Sachen (Teil IV), für die Vermietung beweglicher Sachen (Teil V) und für
Erbringung von technischen Dienstleistungen wie beispielsweise die Installation
technischer Geräte (Teil VI). Sollte der Kunde Konstellationen wünschen, in denen es zur
Vermischung obengenannter Bereiche kommt, wie beispielsweise die Installation
eines bei uns gekauften oder gemieteten technischen Geräts, so gelten die Bestimmungen
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das jeweils gegenständlich betroffene
Vertragsverhältnis entsprechend. Sollte nicht eindeutig klar sein, welcher Vertragsbestandteil
betroffen ist (beispielsweise Mietvertrag oder technischer Dienstleistungsvertrag), so
gelten im Zweifelsfall die für uns günstigeren Bestimmungen unserer Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
(2) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers/Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen der Auftraggebers/Kunden die Leistung vorbehaltlos
ausführen.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
Verbrauchern
als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird
eine Differenzierung vorgenommen.
TEIL II ERBRINGUNG VON REPARATURLEISTUNGEN (WERKVERTRAG)
§ 2 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Übergabe des Werkes beziehungsweise Erbringung der Werkleistung annehmen
können.
Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen,
die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlungsverpflichtungen
(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der
Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben
und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe
des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag
gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des
Kostenvoranschlages
beim Auftraggeber erteilt wird.
(2) Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach
Rechnungserteilung
innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzugs.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der
Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
§ 4 Leistungszeit
Sind von uns Ausführungs- beziehungsweise Fertigstellungsfristen angegeben und
zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche
Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
§ 5 Haftung für Mängel
(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die
Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche
wegen eines Mangels gilt § 6.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
§ 6 Haftung für Schaden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB)
und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig
vertrauen; im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruches beziehungsweise bei Schadensersatzansprüchen
wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195
BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
TEIL III ERBRINGUNG VON WARTUNGSLEISTUNGEN (WERKVERTRAG)
§ 8 Vertragsgegenstand
Wir übernehmen folgende Verpflichtungen:
a) Unverzüglich nach Zustandekommen des Wartungsvertrages werden wir
die zu wartende Anlage kostenlos überprüfen. Werden dabei Mängel festgestellt,
sind diese in dem aus unserem Bericht hervorgehenden Umfang auf Kosten des
Auftraggebers zu beseitigen.
b) Die regelmäßigen Wartungen finden in den in dem Wartungsvertrag festgelegten
Abständen statt, wobei die genauen Termine bis zu vier Wochen vor
oder nach den vorgesehenen Wartungszeitpunkten liegen dürfen. Die erste Wartung
erfolgt nur termingerecht, wenn etwaige, nach der Überprüfung gemäß
§ 8 a) festgestellte Mängel behoben worden sind.
c) Die regelmäßigen Wartungen umfassen die im Vertrag festgelegten Leistungen.
§ 9 Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Erbringung der Wartungsleistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder
Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Vertrag festgelegten Wartungsgebühren.
(2) Die Wartungsgebühren sind jeweils innerhalb von vierzehn Tagen nach
Rechnungserteilung fällig und kostenfrei an uns zu entrichten.
(3) Durch die in Ziffer 1 zu zahlenden Wartungsgebühren ist auch die eventuelle
Inanspruchnahme
unserer Monteure zwischen den Wartungen bei auftretenden Störungen
des Anlage mit abgegolten, außer bei grobem Eigenverschulden des Auftraggebers,
zum Beispiel durch unsachgemäße Fremdreparaturen oder Ähnliches.
(4) Das bei Wartungen für Normalreparaturen einzusetzende Material wird gesondert
in Rechnung gestellt und ist vom Auftraggeber zu vergüten, sofern kein
Gewährleistungsfall vorliegt.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der
Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
(6) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Wartungsgebühren entsprechend
eingetretener Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen zu erhöhen oder
herabzusetzen. Beträgt eine Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten
Gebührensatzes, steht dem Verbraucher ein Vertragsauflösungsrecht zu, wovon der Verbraucher
innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Veränderung Gebrauch machen kann.
(7) Bei notwendigen Reparaturen bedarf es der vorherigen Genehmigung der von
uns festgestellten Kosten durch den Auftraggeber. Sollte über die vom Auftraggeber
zu erstattenden Kosten keine Einigung erzielt werden, hat der Auftraggeber die
notwendigen
Reparaturen in dem von uns festgestellten Umfang anderweitig in Auftrag zu geben.
Für diesen Fall entfällt unsere Haftung für Schäden, die durch Nichtausführung der
Reparaturen eintreten.
§ 11 Vertragsdauer, Kündigung
Der Wartungsvertrag wird für die im Vertrag bestimmte Zeit abgeschlossen
beginnend mit der Unterzeichnung desselbigen. Er verlängert sich stillschweigend jeweils um
ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf von einer der
Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
§ 12 Haftung für Mängel
(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die
Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 13.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
§ 13 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB)
und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig
vertrauen; im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruches.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 14 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195
BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
TEIL IV VERKAUF VON SACHEN (KAUFVERTRAG)
§ 15 Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung
der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind
freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen
Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 16 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die
gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die
gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen
Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich
danach bis zur Lieferung die Löhne oder Materialkosten, so sind wir berechtigt, den
Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den
Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den
Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht
nur unerheblich übersteigt.
(4) Ist der Kunde Unternehmer gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum
Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch
Erhöhung der von in die Leistungserbringung einbezogenen Dritte verlangten
Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten
Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss
unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
(5) Die Gesamtvergütung ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Ware und
ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die
gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde
Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht nur befugt, wenn seine
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Leistungszeit, Gefahrübergang
(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung
gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer
Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige
Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist -sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt- die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
§ 18 Haftung für Mängel
(1) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den
gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen
ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von
zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht
innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt
nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die
Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei
der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre, bei Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr.
Die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um
Schadensersatzansprüche
wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt
§ 19.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die
Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt.
Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt.
Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 19.
(5) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 19 Haftung für Schaden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB)
und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig
vertrauen; im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruches beziehungsweise bei Schadensersatzansprüchen wegen eines
Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 20 Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem
Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur
Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete
Ware bereits bezahlt wurde.
(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns
der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig
davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware
bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer
Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/
Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche
die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine
Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder
ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der
hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um
mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl
uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
§ 21 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren.
Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
TEIL V VERMIETUNG VON SACHEN (MIETVERTRAG)
§ 22 Mietgegenstand
Die Bezeichnung des Mietgegenstandes findet sich im Mietvertrag.
§ 23 Mietpreis
(1) Der Mietpreis richtet sich nach den Vereinbarungen im Mietvertrag
beziehungsweise der dem Mietvertrag beigefügten Preisliste in der zum Zeitpunkt des Vertrags
gültigen Fassung.
(2) Soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist der Mietpreis vor
Übergabe der Mietsache an uns zu entrichten.
(3) Der Mieter hat vor Übergabe der Mietsache an uns eine Kaution in Höhe der im
Mietvertrag genannten Summe zu zahlen.
§ 24 Vertragsdauer, Rücktritt, Stornierung
(1) Das Mietverhältnis beginnt und endet zu den im Mietvertrag genannten
Zeitpunkten.
(2) Ein Rücktritt ist nur bis einen Tag vor Vertragsbeginn möglich.
(3)Stornierung allgemein
(3.1) Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund,
steht Contzept ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage
entstandenen Kosten zu.
(3.2) Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde,
entsprechend der
nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten
Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als
Entschädigung zu zahlen: Absage der Veranstaltung nach
Vertragsabschluss = 25% Absage der Veranstaltung nach
Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag =
50% Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 8
Wochen vor dem Veranstaltungstag = 80% Absage der Veranstaltung
innerhalb 2 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100% zzgl.
weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen,
z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden
separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
(3.3) Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die 100%
Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des
Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet.
(3.4) Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schriftform.
(3.5) Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden
nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist
§ 25 Haftung für Mängel, Schadensersatz
(1) Bei Vorliegen eines Mangels an der Mietsache haften wir nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist.
(2) Wir haften für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Personenschäden sowie
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten voll; im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht Deckung im Rahmen einer für die
Mietsache abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
§ 26 Pflichten des Mieters
(1) Die Mietsache darf nur vom Mieter, dessen Angestellten und den gegebenenfalls
im Mietvertrag angegebenen Personen genutzt werden.
(2) Der Mieter hat die Mietsache sorgsam zu behandeln und alle für die Nutzung
maßgeblichen Vorschriften, insbesondere technische Regeln, zu beachten.
(3) Dem Mieter ist es untersagt, die Mietsache zu anderen nicht dem Zweck
entsprechenden Betätigungen zu benutzen.
(4) Schäden an der Mietsache sind uns unverzüglich anzuzeigen.
(5) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten im Zusammenhang mit dem
geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen
rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch uns erfolgt, hat der Mieter uns
zuvor auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Wir haften
nicht für die Genehmigungsfähigkeit des vom Mieter vorgesehenen Einsatzes der
Mietgegenstände.
§ 27 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden an der gemieteten Sache, soweit diese nicht auf
einem von uns zu vertretenden Mangel beruhen.
§ 28 Rückgabe der Mietsache
(1) Der Mieter ist verpflichtet, uns die Mietsache nach Ablauf der Mietzeit am
vereinbarten Ort in demselben Zustand, wie er diese übernommen hat, mit Ausnahme der
normalen Abnutzung der Mietsache durch den Gebrauch zu übergeben.
(2) Die Rückgabe hat während unserer Geschäftzeiten zu erfolgen, sofern keine
andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Wird der Rückgabezeitpunkt um mehr als eine Stunde überschritten, ist der
Mieter verpflichtet, für den über die Vermietungsdauer hinausgehenden Zeitraum eine
Entschädigung in Höhe von einer Tagesmiete pro Tag zu zahlen. Dem Mieter bleibt der
Nachweis offen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
TEIL VI TECHNISCHER DIENSTLEISTUNGSVERTRAG
§ 29 Angebot und Vertragsschluss (und Angebotsunterlagen)
(1) Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein bindendes Angebot dar, das wir
innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Erbringung der Leistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote oder
Kostenvoranschläge durch uns sind freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für schriftliche Unterlagen,
die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 30 Preise und Zahlungsverpflichtungen
(1) Maßgeblich ist der vereinbarte Preis. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der
Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben
und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe
des Preises aufzuführen sind. Wir sind an einen solchen Kostenvoranschlag
gebunden, wenn uns der Auftrag innerhalb von vier Wochen nach Eingang des
Kostenvoranschlages beim Auftraggeber erteilt wird.
(2) Die Vergütung ist nach Beendigung aller Leistungen und nach
Rechnungserteilung innerhalb von 10 Tagen und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes
vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzugs.
(3) Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Soweit der
Besteller Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, es sei denn, die
Gegenforderung stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt.
§ 31 Leistungszeit
Sind von uns Ausführungs- beziehungsweise Fertigstellungsfristen angegeben und
zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche
Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung.
§ 32 Leistungen
(1) Der Umfang und die Art unserer Leistungen ergeben sich aus dem Angebot
beziehungsweise dem Kostenvoranschlag.
(2) Wir verpflichten uns, erteilte Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen unter
Berücksichtigung uns bekannter technischer Vorgaben und Informationen nach den
geltenden Regeln und dem Stand der Technik auszuführen. Uns erteilte Informationen
werden wir vertraulich behandeln, auch nach Erledigung des Einzelauftrags. Uns
übergebene Unterlagen werden nach Erledigung des Auftrags an den Auftraggeber
zurückgegeben.
§ 33 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns die Informationen zur Verfügung zu stellen,
die eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags im vereinbarten Zeitrahmen
ermöglichen. Dies können Grundrisse, technische Pläne und Zeichnungen,
Bestuhlungspläne,
Flucht- und Rettungswegpläne, Bühnen- und Beschallungspläne,
Beleuchtungspläne,
Energieanforderungen und Materiallisten sein.
(2) Zur Informationserteilung gehören auch die Mitteilung des zeitlichen Ablaufs
der geplanten Veranstaltung sowie die erforderlichen Einsatzzeiten.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns besondere Gefahren und Risiken am
Einsatzort vor Aufnahme unserer Tätigkeiten rechtzeitig zu informieren.
(4) Sofern sich vor oder bei der Auftragsdurchführung herausstellen sollte, dass die
uns erteilten Informationen unzureichend sind, werden wir dies unverzüglich
mitteilen.
(5) Sofern nichts anderes vereinbart, ist unser Auftraggeber verpflichtet, die von der
jeweiligen Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Arbeitskoordination gemäß § 6
BGVA1 durchzuführen; für Schäden die darauf beruhen, dass unser Auftraggeber diese
Verpflichtung verletzt, haften wir nicht.
(6) Soweit uns Mitarbeiter des Auftraggebers oder Mitarbeiter Dritter zur Planung
oder Durchführung des Auftrags zur Verfügung gestellt werden, sind wir ohne
gesonderte Vereinbarung nicht verpflichtet, die gesetzlichen Arbeitszeit und
Arbeitsschutzvorschriften zu überwachen.
(7) Uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Material welcher Art auch immer,
muss sich in dem Zustand befinden, dass es den anerkannten Regeln und dem
Stand der Technik entspricht. Dies entbindet uns nicht von den notwendigen
Prüfungen vor Inbetriebnahme. Mängel an Geräten werden wir dem Auftraggeber mitteilen.
(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche gegebenenfalls erforderlichen
Genehmigungen einzuholen.
§ 34 Haftung für Mängel
(1) Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die
Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.
(2) Das Recht auf Rücktritt steht dem Auftraggeber nicht zu, wenn die
Pflichtverletzung unerheblich ist.
(3) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht,
soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Teil II§ 6.
(4) Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
§ 35 Haftung für Schaden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von
Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, bei Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB)
und bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig
vertrauen; im letztgenannten Fall haften wir jedoch nur für den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper
und Gesundheit des Auftraggebers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht
ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruches beziehungsweise bei Schadensersatzansprüchen
wegen eines Mangels ab Abnahme des Werkes.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 36 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung des Werklohns verjähren abweichend von § 195
BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
TEIL VII WIDERRUFSRECHT
§ 37 Allgemein
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht dem Kunden ein
Widerrufsrecht zu. Ein Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei in § 312g Abs. 2 BGB
aufgeführten Verträgen.
§ 38 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an
dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die
letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle eines
Dienstleistungsvertrags beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Firma
conTZept Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Lasse Tewes, André Zettner
Am Ihlberg 5
24109 Melsdorf
Tel: 0049 431/ 260 40 70
Fax: 0049 431/ 260 40 729
e-mail: info@contzept.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das
jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
§ 39 Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir
von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen
ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder
zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren
zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die
Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab
dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor
Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen
für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil
der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des
Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen
im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
TEIL VIII SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§ 40 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Vertragspartner gegenüber uns
oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 41 Datenschutz
Wir verpflichten uns, die bei der Nutzung von Dienstleistungen durch den jeweiligen
Kunden erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu eigenen
Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von unter unserer Mitwirkung zustande
gekommenen Verträgen zu nutzen und nicht an außen stehende Dritte weiterzugeben, sofern
hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Soweit
dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die erhobenen
Kundendaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.
§ 42 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem jeweiligen Vertrag oder vorstehenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Verbraucher
ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bleiben unberührt.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristische
Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, öffentlich-rechtlichen
Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Bei Verträgen mit Verbrauchern
ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht ebenfalls maßgeblicher
Gerichtsstand, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.

conTZept Veranstaltungstechnik GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Lasse Tewes, André Zettner
Am Ihlberg 5
24109 Melsdorf
Tel: 0049 431/ 260 40 70
Fax: 0049 431/ 260 40 729
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web: www.contzept.de
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